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Überstunden

Wie werden Überstunden abgegolten?

Grundsätzlich werden Überstunden in Freizeit abgegolten. AZEME bietet zwei pragmatische Möglichkeiten der Erfassung bzw. Bewertung des Überstundenausgleichs an:

1. Die Mehrarbeit an bestimmten Tagen wird dadurch ausgeglichen, dass an einigen anderen Tagen entsprechend weniger gearbeitet wird.

Lösungsweg:

Die individuell unterschiedlichen längeren und kürzeren Arbeitszeiten werden auf den Monatsseiten am jeweiligen Tag mit ihrer genauen Arbeitszeit in den Spaltenblöcken Schicht 1 und/oder Schicht 2 eingetragen. Die entsprechenden Überstunden bzw. Minusstunden werden in der Spalte P "Differenz" ausgewiesen und zum nächsten Sonntag in der Spalte Q "Wochenstunden" saldiert.

2. Die Mehrarbeit an bestimmten Tagen wird dadurch ausgeglichen, dass an anderen Tagen überhaupt nicht gearbeitet wird.

Hier handelt es sich um Arbeitszeit, die vom Mitarbeiter bereits geleistet wurde und nun durch Überstunden abgegolten wird. Wenn die Überstunden gesammelt und dann durch komplette Tage ohne Arbeit ausgeglichen werden sollen, wird hiervon ja weder der Anspruch auf Urlaub noch der Anspruch auf freie Tage berührt. Folglich wird so ein Tag bewertet wie ein normaler Arbeitstag mit null Stunden.

Lösungsweg:

Der Tag, an dem Überstunden abgegolten werden, wird in der Spalte D mit der Auswahlmöglichkeit "Überstunden" vorbesetzt. Die Differenz der durchschnittlichen Arbeitszeit eines Tages wird vom Überstundensaldo abgezogen.

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