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Mein ZDL beginnt seinen Dienst in einem Kalenderjahr und beendet ihn im darauf folgenden Kalenderjahr - was muss ich beachten?

Da der Zivildienst nur noch neun Monate dauert, aber in vielen Fällen über den Jahreswechsel hinaus geht, muss hier folgendermaßen gearbeitet werden:

- AZEME nimmt immer das Kalenderjahr als Grundlage für die Berechnung aller Mitarbeiter einer Jugendherberge her. Folglich muss der ZDL in zwei Kalenderjahren anteilig miterfasst werden.

- Der Leitfaden für die Durchführung des Zivildienstes sieht hingegen den Urlaubsanspruch immer für die Dauer des Zivildiensts vor, ist also nicht abhängig vom Kalenderjahr.

Also muss dies durch den Übertrag bereits genommenen Urlaubs mit einem Minuszeichen in das Folgejahr ausgeglichen werden.

Beispiel:

Der ZDL muss von 1.8.2003 bis 31.5.2004 seinen zehnmonatigen Zivildienst leisten. Im Jahr 2003 hat er zwölf Tage Urlaub, den Rest nimmt er zum Dienstende.

Folglich wird bei der Erfassung des Jahres 2003 auf dem Tabellenblatt Mitarbeiter ausgewählt:

- im Feld Jahr "2003"
- im Feld neben dem Namen "ZDL 10 Monate"
- im Feld beschäftigt von "1" und "August"
- im Feld beschäftigt bis "31" und "Dezember"

Anschließend erfolgt die Erfassung der Arbeitszeit wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch. Die Besonderheit kommt am Jahresende bzw. am Beginn des nächsten Jahres:

Der bereits in Anspruch genommene Urlaub muss mit einem MINUS-Zeichen beim Resturlaub des Folgejahres eingetragen werden.

Beim Jahr 2004 wird dann auf dem Tabellenblatt Mitarbeiter ausgewählt:

- im Feld Jahr "2004"
- im Feld neben dem Namen "ZDL 10 Monate"
- im Feld beschäftigt von "1" und "Januar"
- im Feld beschäftigt bis "31" und "Mai"
- im Feld Resturlaub "-12" (also die zwölf Tage, die der ZDL schon genommen hat)

Dann ist die Berechnung zum Dienstende hin wieder stimmig.

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