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Heilig Abend und Silvester

Halbe Feiertage? -


Auch wenn der Heilige Abend und Silvester keine Feiertage sind, so hat es sich doch in weiten Kreisen der Gesellschaft eingebürgert, dass an diesen Tagen nur teilweise gearbeitet wird. AZEME trägt diesem Phänomen Rechnung durch anteilige Bewertung der geforderten Arbeitszeit.

Zum Beispiel:

Am Heiligen Abend haben Sie Ihr Geschäft nur von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet statt von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Die vier Stunden, die Ihre Mitarbeiter dadurch eigentlich verlieren, schenken Sie ihnen zu Weihnachten.

Also stellen Sie hier den Wert 50 Prozent ein, damit Ihre Mitarbeiter hinterher keine Minusstunden haben.

Falls Sie als lizenzierter Kunde weitere Tage dieser Art (z.B. Chefs Geburtstag, Firmenjubiläum) benötigen, sind wir Ihnen gern behilflich.

Zeitzuschläge - in Prozenten


In manchen Betrieben gibt es Besonderheiten an bestimmten Tagen. Die klassischen Arbeitstage mit Zeitzuschlag in Betrieben mit einer Fünf-Tage-Woche sind Samstag und Sonntag.

Manchmal gibt es auch Extra-Regelungen in Zuschlagsform für den Heiligen Abend und für Silvester, die ja beide keine Feiertage sind, aber allgemein ein wenig als solche empfunden werden.

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