In den Tabellenblättern der zwölf Monate Januar bis Dezember erfolgt die eigentliche Erfassung der Arbeitszeit.
In all diesen Tabellenseiten gilt:
- Die Kalendertage sind in den Zeilen vorgegeben, die Stunden dazu werden in den jeweiligen Spalten eingetragen.
- Zeilen mit Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind GELB hinterlegt.
- Arbeitszeiten werden entweder durch die vordefinierten Schichten in der Spalte "Standardzeiten" oder durch durch individuellen Eintrag in den Spalten "Schicht 1" und "Schicht 2" erfasst. Wenn eine vordefinierte Schicht eingetragen ist, bleiben die individuellen Zeiten für die Ermittlung der Gesamtstunden des jeweiligen Tags unberücksichtigt.
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